- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Die Gefahrstoffverordnung regelt die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte, welche im Rahmen ihrer Tätigkeiten in Kontakt mit Gefahrstoffen kommen. Unter Gefahrstoffen versteht man Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die bestimmte physikalische oder chemische Eigenschaften besitzen, wie z. B. hochentzündlich, giftig, ätzend, krebserzeugend. Die Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen ist am 1. Dezember 2010 in Kraft getreten.
- Biostoffverordnung: Die Biostoffverordnung regelt die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte, welche im Rahmen ihrer Tätigkeiten in Kontakt mit Biostoffen kommen. Unter Biostoffen oder biologischen Arbeitsstoffe versteht die BioStoffV Mikroorganismen, Zellkulturen und Endoparasiten. Dabei werden auch deren gentechnisch veränderte Formen mit eingeschlossen. Weiterhin werden mit Hirnerkrankungen (wie beispielsweise BSE) assoziierte Überträger dazugezählt. Alle diese haben das Potential
- die Gesundheit zu schädigen und zwar durch übertragbare Krankheiten, Infektionen oder auch Toxinbildung. Die Verordnung wurde am 1. April 1999 erlassen und ist seither (natürlich inklusive einer Reihe Adaptierungen und Neuerungen) in Kraft.
- DGUV Regel 101-004 – Arbeiten in kontaminierten Bereichen: Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten aus
• staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze und Verordnungen) und/oder
• berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften) und/oder
• technischen Spezifikationen und/oder
• den Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher Präventionsarbeit. Die in diesem Fall Anwendung auf Arbeiten in kontaminierten Bereichen findet. Die aktualisierte Fassung aus dem Jahr 2006 wurde an die derzeit gültigen Arbeitsschutzvorschriften sowie den derzeitigen Stand der Sicherheitstechnik angepasst. - Umweltbundesamt: Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden („Schimmel-Leitfaden“) Ausgabe April 2024
- Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg: Schimmelpilze in Innenräumen – Nachweis, Bewertung, Qualitätsmanagement